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(06.02.) Informationen zur Corona-Krise

Ausdrücklich verweisen wir auch auf die fortgesetzt aktualisierten Hinweise

Hintergrundinformationen zum Impfen:
Vortrag aus unserem Chemnitzer Klinikum
29.1., Verlängerung des sogenannten Lockdown bis 14. Februar.
Für die kirchliche Arbeit bedeutet dies, dass die bisher praktizierten Regelungen auch in den nächsten zwei Wochen noch beibehalten werden. Unabhängig von Inzidenzwerten gilt daher für alle Regionen der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens, dass in den Gottesdiensten bis zum 14. Februar 2021 weiterhin vollständig auf Gesang und Blasinstrumente verzichtet werden muss.
Von jetzt an besteht eine Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes auch für Zusammenkünfte in Kirchen.
Details findet man bei den Vorgaben der sächsische Staatregierung und der Landeskirche (s. oben).
Über Gottesdienste und Kasualien hinaus können bis zum 7. Februar 2021 keine kirchlichen Veranstaltungen in Präsenz stattfinden. Daher sollten Gruppen und Kreise entweder digital stattfinden oder auf anderem Wege Kontakt zwischen den Mitgliedern gehalten werden.
Bei Gottesdiensten muss auf einen erweiterten Abstand geachtet werden.
Die max. Länge ist 45 Min.
Wenn mehr Besucher erwartet werden als im Raum mit erweitertem Abstand möglich sind, bieten wir 2 Kurzgottesdienste an. Bitte bei Jana Gora (Tel. 81620) anmelden.
14.12., Verschärfung der Regelungen für die Kirchenmusik
In den Gottesdiensten bis zum 10. Januar ist vollständig auf Gesang und Blasinstrumente zu verzichten. Möglich ist das Musizieren mit Tasten-, Streich-, Zupf- oder Schlaginstrumenten.
Für Gottesdienste im Freien gelten die gleichen Regeln, wobei hier das Musizieren mit max. 5 Bläser aus max. 2 Hausständen in entsprechendem Abstand möglich ist.

Es gilt eine Form des Gottesdienstes zu Heiligabend am Christfest und den darauffolgenden Tagen zu finden, die angesichts der Ausbreitung des Coronavirus sinnvoll und verantwortlich ist. Die Vorgaben des Freistaates und der Landeskirche geben einen Rahmen vor, der ausgeschöpft werden darf, aber nicht ausgeschöpft werden muss.
Wir bitten Sie um ein vorsichtiges und maßvolles Handeln. Dies ist nicht nur für das Miteinander in unseren Dörfern und Städten geboten, sondern es entspricht auch der Weihnachtsbotschaft. Es ist die gute Nachricht von der Ankunft dessen, der „Heil und Leben mit sich bringt“. Damit ist auch unser Auftrag gut beschrieben.
01.12., zusätzliche Erläuterungen der Landeskirche
Es bleibt jetzt in der Hoheit der Landeskirche, die notwendigen Regelungen selbst zu treffen. Deshalb müssen diese aufgrund von § 8 der Corona-Schutz-Verordnung vom 27. November 2020 verpflichtenden Charakter haben.
Hier folgende weitere Hinweise dazu:
  1. Feststellung der Inzidenz-Werte: Die Feststellung der Inzidenz-Werte erfolgt durch das Robert-Koch-Institut. Da die Landkreise verpflichtet sind, entsprechend der benannten Inzidenzwerte verschärfte Maßnahmen anzuordnen, sollten sich die Kirchgemeinden in dieser Frage an den Landkreisen, Städten und Gemeinden orientieren.
  2. Gottesdienste: Für Gottesdienste gelten die in der Ausführungsverordnung benannten Bedingungen. Diese gelten auch für Kinder- und Jugendgottesdienste und kirchliche Trauergottesdienste.
  3. Gruppen und Kreise: In Gebieten mit einer fünftägigen Überschreitung des Inzidenzwerts 200 können Gruppen und Kreise nicht mehr in Präsenz stattfinden. Die Nutzung digitaler Begegnungsformen ist jedoch eine Möglichkeit, die genutzt werden sollte.
  4. Kirchenmusik: ersetzt durch Ausführungen vom 14.12.
  5. Gottesdienste unter freiem Himmel:Für Gottesdienste unter freiem Himmel ist eine Abstimmung mit den Kommunen und Behörden vor Ort erforderlich. Zu beachten ist, dass nach § 28a Absatz 1 Nummer 10 des Infektionsschutzgesetzes von staatlichen Behörden Auflagen für das Abhalten von religiösen oder weltanschaulichen Zusammenkünften erteilt oder sogar vollständig abgesagt werden können, wenn eine entsprechende Prüfung der Voraussetzungen einschließlich der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen erfolgt ist. Hier sollte man sensibel und in Abstimmung mit den kommunal zuständigen Behörden agieren.
  6. Krippenspiele: Wenn in Christvespern ein Krippen- oder Weihnachtsspiel stattfinden soll, muss es der Situation gerecht werden. Daher sollten Stücke entsprechend verändert werden. Zu empfehlen sind Spiele mit kleiner Besetzung, die Szenengruppen in Familien zulassen oder mit Abstand gespielt und geprobt werden können. Durch einzelne Szenengruppen treffen sich auch in Proben nur einzelne Personen und Kontakte können reduziert werden. Das Landesjugendpfarramt bietet auf der Internetseite Stücke und darüber hinaus Beratung an.
  7. Aufzeichnungen: Für Video-Aufzeichnungen oder Livestreams finden Sie die Bedingungen in Kürze auf der Internetseite der Landeskirche.

28.11., Regelungen für die Landeskirche ab 1.12.
Die neue Corona-Schutz-Verordnung des Landes ist verabschiedet worden. Durch unsere Landeskirche werden deshalb die geltenden Bestimmungen für die Gemeinden ebenfalls angepasst, spätestens am Dienstag veröffentlicht und gelten ab dem 1. Dezember. Sie wird voraussichtlich folgende Regelungen enthalten:

In Gebieten mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 50 Neuinfektionen sind Gottesdienste unter folgenden Bedingungen möglich:
  1. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist vor, während und nach dem Gottesdienst durchgängig verpflichtend. Liturgisch Handelnde können ohne Mundschutz agieren.
  2. Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist für Personen aus unterschiedlichen Hausständen einzuhalten. Die Personenobergrenze für Gottesdienste entspricht der Personenzahl, die unter Einhaltung dieses Mindestabstandes in der jeweiligen Kirche oder dem jeweiligen Gemeindesaal Platz findet.
  3. Die Dauer der Gottesdienste sollte nicht mehr als 60 Minuten betragen.
  4. Das Singen ist nur mit Mund-Nasen-Schutz möglich und die Zahl der Lieder und Strophen ist zu reduzieren.
  5. Die Hygiene-Konzepte sind entsprechend anzupassen.
In Gebieten mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen sind Gottesdienste unter folgenden Bedingungen möglich:
  1. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist vor, während und nach dem Gottesdienst durchgängig verpflichtend. Liturgisch Handelnde können ohne Mundschutz agieren.
  2. Die Personenobergrenze ist auf die Hälfte der bisher in den Hygienekonzepten festgelegten Personenobergrenzen unter Vergrößerung der Mindestabstände zu reduzieren.
  3. Die Dauer der Gottesdienste sollte nur 45 bis 60 Minuten betragen.
  4. Das Singen ist auf ein Lied am Ende des Gottesdienstes zu reduzieren.
  5. Die Hygiene-Konzepte sind entsprechend anzupassen.
05.11., Übersicht zu den aktuellen Regeln aus der Kirchenzeitung DER SONNTAG:


31.10., aktualisiertes verbindliches Hygienekonzept für unsere Kirchgemeinde ab 2.11.
Ab Montag gilt die neue Sächs. Coronaverordnung für den Lockdown light im November.
Die wichtigsten staatlichen Vorgaben:
  • Gottesdienste und alle unsere Zusammenkünfte sind erlaubt
  • Hygieneregeln sind strikt einzuhalten
  • Soziale Kontakte sind im nächsten Monat auf ein absolut unverzichtbares Minimum zurückzufahren. Das ist Spagat und ein Stück Gewissensfrage und kann nicht gut "von oben" geregelt werden. Bitte besprecht das in euren Gruppen.
  • immer und die ganzen Zeit ist eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen außer beim Abendmahlsempfang und für Diensttuende bei 4 m Abstand.
  • 1,5 m Abstand zwischen Personen aus unterschiedlichen Hausständen sind wieder einzuhalten, bei Musikgruppen mehr (--> Höchstbelegungsmöglichkeit unserer Räume).
  • lückenlose Teilnahmeerfassung
Unser verbindliches Hygienekonzept wurde entsprechend aktualisiert (31.10.2020).

27.10., dringende Empfehlungen des Landeskirchenamtes vom 27. Oktober
Zur generellen Orientierung und zur Gewährleistung der größtmöglichen Sicherheit in Gottesdiensten und kirchlichen Veranstaltungen empfehlen wir allen Kirchgemeinden ab sofort dringend:
  • das durchgängige Tragen des Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend nicht nur beim Singen, sondern während des gesamten Gottesdienstes, in Veranstaltungen und auch in Arbeitsräumen, wo mehrere Personen auf engem Raum zusammenarbeiten oder sich begegnen.
  • das Einhalten des Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen aus verschiedenen Hausständen. Die von Ihnen ermittelten Personenobergrenzen für Ihre Kirchen und Gemeinderäume bei Berücksichtigung dieser Abstände können und sollten wieder genutzt werden.
  • das Erfassen der Kontaktdaten zur Kontaktnachverfolgung beizubehalten.
  • die bisher geltenden Abstände für die Kirchenmusik beizubehalten: Beim Spielen von Blasinstrumenten sollte ein Abstand von 3 Metern zur nächsten Person in Blasrichtung sowie von 2 Metern seitlich zur nächsten Person eingehalten werden. Beim Singen ist zwischen den Personen ein Mindestabstand von 2 Metern in alle Richtungen einzuhalten. Beim Aufstellen eines Chores in Reihen wird empfohlen, die Personen jeweils um 2 Meter auf Lücke versetzt zu stellen. Der Abstand zum Publikum muss mindestens 4 Meter betragen.
Personenobergrenzen für Gottesdienste
Für Gottesdienste (auch kirchliche Trauerfeiern sind Gottesdienste) gelten die von Ihnen in den Hygienekonzepten festgelegten Personenobergrenzen in der jeweiligen Kirche, die unter Berücksichtigung der oben benannten Mindestabstände ermittelt wurden.

24.10., aktualisiertes Hygienekonzept
Hier finden Sie unser aktualisiertes Hygienekonzept. Es wurde an die neuen Bedingungen angepasst und die Teamleiter wurden informiert.

20.10., Superintendentur Chemnitz: Was bedeutet Inzidenzfaktor >50 im Moment für unsere Gemeinden?
Nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt trifft auf uns insbesondere Folgendes zu:
Für Gottesdienste und kirchliche Veranstaltungen gilt die Obergrenze von 100 Personen.
Gottesdienste und sonstige Veranstaltungen mit größerer Besucherzahl sind nicht gestattet; für die Sicherstellung dieser Begrenzung ist die jeweilige Gemeinde verantwortlich. Die Besucher Ihrer Gottesdienste und Veranstaltungen müssen daher entsprechend gezählt werden.
Ansonsten gelten die mit den Behörden abgestimmten Hygienekonzepte weiter und sind streng einzuhalten, insbesondere auch hinsichtlich der Erfassung der Kontaktdaten.
Wahrscheinlich am Donnerstag, wird außerdem eine neue Corona-Schutz-Verordnung des Freistaats erwartet, die aller Voraussicht nach ebenfalls Regelungen auch für unsere Gemeinden beinhaltet.

15.10., Landeskirche: Hinweise angesichts des Anstiegs von Covid19-Infektionen
Seit einigen Wochen steigen auch in Sachsen die Zahlen der Covid19-Infektionen an, nun wurden bereits einige Regionen zu Risiko-Gebieten erklärt, andere stehen kurz davor.
Ganz allgemein gilt:
Einhalten von Mindestabständen, Tragen des Mund-Nasen-Schutzes, konsequentes Einhalten von Hygieneregeln, regelmäßiges Lüften von Räumen, Kontaktnachverfolgung

Prävention
  • Bitte achten Sie weiter auf Abstände (nach Möglichkeit die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,50 m).
  • Bitte tragen Sie bei der Unterschreitung von Mindestabständen dauerhaft einen Mund-Nasen-Schutz.
  • Bitte achten Sie darauf, dass überall Hygienemaßnahmen eingehalten werden, ausreichend Desinfektionsmittel verfügbar ist und Räume regelmäßig gelüftet werden.
  • Bitte prüfen Sie in Ihren Dienstgemeinschaften, mit welchen Maßnahmen die Ansteckungsgefahr möglichst gering gehalten werden kann.
  • Bitte prüfen Sie Veranstaltungsformate auf ihre Umsetzbarkeit und Kontakte auf ihre Notwendigkeit.

29.7., Verringerung der Abstände bei Gottesdiensten möglich
Wir sind sehr dankbar, dass wir in unserer Gegend und auch konkret in unserer Gemeinde ganz viel Bewahrung in der Corona-Pandemie erfahren durften. Danke auch an alle, die die Hygieneregeln tapfer umgesetzt und eingehalten haben. Jetzt sind Lockerungen möglich, für kirchliche Veranstaltungen vor allem bei der Abstandsregel. 1,50 m sind nicht mehr zwingend vorgegeben.
Umso klarer müssen die Hygieneregeln von uns allen beachtet werden:
Kontaktbeschränkung, Hände waschen, Nies-Etikette, frische Luft, möglichst kurze Verweildauer, Maske beim Singen.
Konkret heißt das, dass wir nun wieder regelmäßig Gottesdienst in Wittgensdorf feiern können, in der Winterkirche (Friedhofskapelle) oder Open Air im Pfarrhof.

zugrundliegende Informationen vom Landeskirchenamt:
Die Corona-Schutz-Verordnung vom 14. Juli 2020, die vom 18. Juli 2020 bis zum 31. August 2020 gelten wird, bringt mit § 2 Absatz 9 eine wesentliche Änderung für Gottesdienste und kirchliche Veranstaltungen mit sich.
Danach kann der Mindestabstand von bisher 1,5 Metern dort verringert werden, wo eine Kontaktnachverfolgung durchgeführt und geeignete Hygieneregeln eingehalten werden. Dies bedeutet jedoch auch, dass an den Hygieneregeln sowie dem Führen von Anwesenheitslisten (bzw. der Erfassung der Teilnehmenden mit Karten) festgehalten werden muss und auch das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes weiterhin dringend empfohlen wird und beim Singen verbindlich bleibt.


28.5., verbindliches Hygienekonzept
Liebe Gemeinde, alle Planungen machen wir im Moment unter den Vorgaben der staatlichen Corona-Regelungen. Diese werden regelmäßig angepasst. Unter der Voraussetzung, dass die jeweils geltenden Hygienevorgaben eingehalten werden, können in eingeschränkter Form Gottesdienste stattfinden und auch Gruppen und Kreise sich wieder treffen. Das dafür erforderliche lokale Hygienekonzept der Wittgensdorfer Kirchgemeinde haben wir erarbeitet und die Teamleiter wurden informiert.

Wir können froh und dankbar sein, dass wir in unserer Region von einer großen Corona-Infektionswelle verschont geblieben sind. Ebenso sind wir dankbar, dass die Lockerungen für das Gemeindeleben mit zu den ersten gehörten, die in unserem Land freigegeben worden sind. Das hängt damit zusammen, dass man es den Kirchen zutraut und auf deren Vernunft und Eigenverantwortung setzt. Deshalb sollten wir in unseren Veranstaltungen unbedingt die jeweils geltenden Regeln einhalten!

Mag sein, dass uns nicht alles einleuchtet und wir uns privat mehr Freiheiten herausnehmen. Bei unseren Zusammenkünften tun wir das aber bitte nicht!

15.5., viele Formate der Gemeindearbeit sind wieder zulässig
Nach der Corona-Schutz-Verordnung vom 12. Mai 2020 sind viele Formate kirchlicher Arbeit ab dem 15. Mai 2020 wieder zulässig. Allerdings müssen sie unterschiedlich strengen hygienischen Anforderungen entsprechen. Ein Hygienekonzept ist für jeden Rechtsträger verpflichtend und die Voraussetzung für alle Angebote. Es wird bei uns in der kommenden Woche erarbeitet werden. Danach erst sind entsprechende Treffen möglich.
Genaues wird festgelegt in den Rahmenbedingungen für die Gemeindearbeit der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens.
Hier nur 2 Beispiele
Gruppen und Gemeindekreise:
Zusammenkünfte und Treffen von Gemeindekreisen sind wieder möglich, wenn durch die Kirchgemeinde ein eigenes Hygienekonzept erstellt wurde, das Regelungen für die entsprechenden Orte, Räume und Formate enthält. Es ist sicherzustellen, dass alle Veranstaltungen nach den geltenden Abstands- und Hygieneregeln geplant sind. Bei der Planung von Veranstaltungen ist eine verantwortungsvolle Abwägung besonders im Blick auf die Menschen, die einer Risikogruppe angehören (Menschen mit Vorerkrankungen, ältere Menschen), notwendig. Seniorenkreise dürfen wieder stattfinden. Es sollte aber gegenüber älteren Teilnehmenden, die ggf. selbst unsicher sind, keinerlei Druck im Blick auf die Teilnahme aufgebaut werden.
Es kann weiter sinnvoll sein, nicht sofort alle Gruppen und Kreise wieder zu starten. Kann durch eine Neuordnung von Angeboten evtl. auch Freiraum gewonnen werden, der der Gemeindearbeit gut tut?
Hauskreise und gemeindliche Angebote in privaten Räumen:
Hauskreise unterliegen den Regelungen, die für Angebote der Kirchgemeinde gelten (Hygienekonzept). Es kann daher sinnvoll sein, die Treffen in Gemeinderäumen zu veranstalten, in denen auf bestehende Hygienekonzepte verwiesen werden kann.

11.5., neue Möglichkeiten zunächst bis 20.5.
Gottesdienste und Andachten
In geschlossenen Räumen (max. 45 Min.) und im Freien (max. 60 Min.) sind sie nun ohne Personenobergrenze wieder möglich!
Aber nur dann, wenn die Bestimmungen des Hygieneschutzkonzeptes der EVLKS gewährleistet sind und zuverlässig umgesetzt werden, z.B.:
Abstandsregeln, Mund- Nasenschutz wird dringend empfohlen (Pflicht beim Singen), keine Kirchen- oder Posaunenchöre, Führen einer Teilnehmerliste, ...
Gemeindekreise und sonstige Gemeindeveranstaltungen
Diese sind bis auf weiteres leider noch nicht möglich! Ausgenommen davon sind notwendige auf ein zeitliches Minimum begrenzte Sitzungen von Leitungsgremien (Kirchenvorstand).
Trauungen, Trauerfeiern und Beerdigungen bzw. Bestattungen
Sie sind wieder ohne Personenbegrenzung gestattet, wenn die aktuellen Abstands- und Hygieneregeln beachtet werden.

23.4., Hygienevorschriften für mögliche Gottesdienste
Nachdem Gottesdienste prinzipiell wieder erlaubt sind, wurden heute in einem Dokument der Landeskirche die Vorraussetzungen dafür definiert - gültig vorerst bis zum 3. Mai. Sie sind aber so aufwändig, vielfältig und einschneidend, dass wir uns entschlossen haben, uns weiterhin zu beschränken auf die vielfältigen Online-Angebote (Radio, Fernsehen, Internet, s. auch "Gottesdienste im Wohnzimmer") und die Andachten von Pfr. Brause (bitte an Interessierte auch auf Papier verteilen).

21.4., Seelsorge-Telefon in der Corona-Krise von Landeskirche und Diakonie:

20.4., Möglichkeiten nach ersten Lockerungen
Festlegungen von Landeskirchenamt und Kirchenbezirk:
Die neue Regelung betrifft ausschließlich Gottesdienste – d. h. die Veranstaltungen müssen zwingend Gottesdienste sein und auch so bezeichnet werden. Dies bedeutet, daß bei allen anderen gemeindlichen Veranstaltungen sich bis auf weiteres nichts ändert!
Gottesdienste sind zwar wieder möglich – jedoch nur unter erheblichen und strengen Auflagen:
Beschränkung auf max. 15 Besucher; möglichst weder gemeinsames Singen noch Abendmahl; evtl. Mundschutz, Desinfektionsmaßnahmen etc.
Das wirft die Frage auf, ob es Sinn macht, so Gottesdienste zu feiern. Wenn man nicht verzichten will, wären evtl. Andachten von 30 Minuten unter den genannten Bedingungen möglich. Konkrete Hinweise für die Gottesdienstfeiern erhalten Sie bis spätestens Donnerstag.
Die neuen Regelungen beziehen sich auf den Zeitraum zwischen Montag, 20. April, und Sonntag, 3. Mai.

9.4., Regelung zur Öffnung von Kirchen
Leider können wir durch die bautechnische Schließung unserer Kirche die Möglichkeit nicht nutzen, wenigstens einzeln zu Besinnung und persönlichem Gebet dorthin zu gehen.

18.3., KV-Beschluss zum Umgang mit Corona
Ihr Lieben,
entsprechend der neuesten Empfehlungen vom Landeskirchenamt übernehmen wir folgende Vorsichtsmaßnahmen für unsere Gemeindeveranstaltungen:
  1. Vom 19.3 bis 20.4.2020 werden alle Gottesdienste und Veranstaltungen unserer Kirchgemeinde abgesagt.
  2. Die Gemeinderüstzeit vom 21.-24.5. kann nicht stattfinden, ebenso nicht die Osterrüstzeit der Jungen Gemeinde/ Konfirmanden.
  3. Unsere Kirchgemeinde- u. Friedhofsverwaltung arbeitet, ist aber für den Publikumsverkehr geschlossen. Sie erreichen uns telefonisch (037200-88327), schriftlich od. per E-Mail (kg.wittgensdorf@evlks.de). Siehe auch Kontakte. Termine zur Organisation von Beisetzungen können auf diesem Weg vereinbart werden.
  4. Pfr. Brause ist erreichbar: telefonisch 037208-889757 oder persönlich vor Ort in Auerswalde.
  5. Die Pfarrwiese und der Spielplatz dürfen nicht betreten werden.
  6. Beisetzungen auf unserem Friedhof werden in den Fristvorgaben des Bestattungsrechts gewährleistet (Sarg innerhalb 8 Tage/ Urne innerhalb 6 Monate nach Feststellung des Todes), können aber bis auf weiteres nur ohne Trauerfeiern und nur im engsten Kreis – max. 10 Personen – durchgeführt werden. Trauerfeiern können zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.
  7. Unsere Gemeindebesuche zu Jubiläen u.ä. müssen bis auf weiteres unterbleiben.
  8. Wir bitten unsere Gemeindeglieder dringend, auch im privaten Bereich alles Menschenmögliche zu tun, um die Infektionsketten zu unterbrechen.
  9. Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Sie Hilfe benötigen oder helfen möchten (telefonisch, Briefkasten, E-Mail).
  10. Ausdrücklich verweisen wir auf die fortgesetzt aktualisierten Hinweise der Landeskirche
    der sächsischen Landesregierung,
    sowie der Stadt Chemnitz
  11. Kurzinformationen können über die Telefonnummer 87585 abgehört werden. Die Ansage wird natürlich bei Änderungen aktualisiert.

Falls Sie trotz der ausgefallenen Gottesdienste unsere Gemeinde mit Ihrem Dankopfer unterstützen möchten, nutzen Sie bitte die Möglichkeit der Überweisung mit dem Zusatz „Kollekte“ ‒ Danke!

Über allem: Bleibt im Gebet. Gottvertrauen. Keine Panik. In dieser Weise sollten wir auch Einfluss nehmen auf unsere Umgebung. Vielleicht schenkt uns der HERR eine sehr besondere Fastenzeit, und wir können so als Christen in diesen irren Zeiten total Wichtiges in Wort und Tat bezeugen.
Gott mit uns, Euer
Pfr. Gerald Brause

(05.02.) Stand Kirchturmbau

5.2. Holzlamellen und erste Kupferarbeiten
Die Arbeiten an den Holzlamellen sind abgeschlossen (komplettes Abschleifen und 3-maliger Anstrich). Das Streichteam ist wieder aus dem Kirchenboden "ausgezogen". Nun sollten die Lamellen wieder ein paar Jahre halten, denken wir mal...
Wieder was geschafft - vielen Dank!

Die Dachklempnerfirma hat das milde Wetter auch genutzt und konnte mit den Kupferarbeiten beginnen. Der Glanz, in dem unser Kirchturm in den ersten Monaten nach Fertigstellung erstrahlen wird, lässt sich schon ganz gut erahnen.



22.12. Arbeitseinsatz 2. und letzter Deckanstrich
Vier Helfer haben sich erbarmt, die Plusgrade ausgenutzt und trotz stürmischen Windes auch noch den zweiten Deckanstrich am Dachkasten aufgebracht. Vielen Dank!
Nun warten wir, wann und wie es mit der Kupfereindeckung losgehen kann.



19.12. Arbeitseinsatz Deckanstrich
Das herrliche Wetter heute musste ausgenutzt werden, besonders bei den trüben Wetteraussichten für nächste Woche. Deshalb wurde am Dachkasten (nach Zwischenschleifen) gleich der erste deckende Anstrich im vom Denkmalschutz vorgegebenen "steingrau" (RAL 7030) aufgetragen.
Wenn es vom Wetter her passt, muss dann noch (nach nochmaligem Zwischenschleifen) ein zweiter deckender Anstrich aufgebracht werden. Vielen Dank an die fleißigen Streicher!
Als Inschrift steht an der mittleren Glocke: "Ehre sei Gott in der Höhe". Das ist auch Motivation für unsere ehrenamtlichen Helfer.



18.12. Arbeitseinsatz Grundanstrich für Holzteile
Geschafft
4 Ecken, 5 fleißige Helfer und nach knapp 45min war die Grundierungs-Schicht aufgetragen. Wieder was geschafft - vielen Dank an alle.


Aufruf
Der Altanstrich am Dachkasten wurde abgeschliffen.
Die Zimmererarbeiten am Kirchturm wurden am Donnerstag (17.12.) abgeschlossen.
Wir als Kirchgemeinde müssen in Eigenleistung allerdings noch erbringen:
Dreimaliges Streichen des Holzgesimses am Kirchturm (Grundierung, zwei mal denkend), in dem Bereich, wo der Dachklempner ab Januar die Dachrinnen anbringen und sich dann mit der Kupferverblechung nach oben zur Aussichtsplattform arbeiten wird.

Es werden dringend Helfer gesucht, die an diesem Freitag, ab ca. 10.00 Uhr, Karsten Klose beim Anstreichen mit der ersten Schicht der Farbe (es bedarf Temperaturen um 10°C) unterstützen.
Die weiteren noch nötigen Anstriche können später auch bei kühleren Temperaturen aufgetragen werden

28.11. Farbanstrich für Holzteile
Solange das Gerüst steht und die Temperaturen es zulassen, muss versucht werden, die Holzteile wieder mit Farbe zu schützen:
Die Holzfenster (Rahmen und Lamellen) werden gestrichen.
Der Altanstrich am Dachkasten muss abgeschliffen werden, danach Öl-Grundierung für altes und neues Holz. Dann erfolgt ein zweimaliger deckender Anstrich auf Ölbasis. Bei allem muss auf eine frostfreie Vearbeitungstemperatur und entsprechende Trocknungszeiten geachtet werden.



14.11. Holzarbeiten
Schadhaftes Holz wird nach und nach durch, tragfähiges ersetzt. Leider sind im Laufe der Freilegungen auf der Turmseite zum Kirchenschiff hin weitere Schäden entdeckt worden, die zusätzliche Kosten nachsichziehen werden.

7.11. Turmarbeiten
Die Turmfenster samt Holzlamellen werden in Eigenleistung aufgearbeitet.
Ein Bild von "reparierten" Balkenschäden.


15.10. Balkenschäden
Die Zimmerer-Firma "Martin Fricke" aus Thalheim im Erzgebirge ersetzt nach Angaben von Prof. Kempe tragende Holz-Bauteile am verschieferten Turmaufbau.


In den Bildern ist die erste freigelegte Turmecke zu sehen:


5.10. Start Zimmererarbeiten
Den Ausgangspunkt für die Bauarbeiten bildet ein Gutachten der Holzschutz-Gutachterin Susann Baumann-Ebert aus Chemnitz vom 2.8.2018.
Hier nur ein Beispiel der beschriebenen Mängel:
Die Schäden am Dachfuß zu den Traufschwellen wurden durch einwirkende Niederschläge - besonders an den Gradelementen der Zwiebelhaube - hervorgerufen. Es handelt sich hierbei um Nassfäule erregende Vertreter der Holz zerstörenden Pilze. Zur makroskopischen Bestimmung fehlen Myzel und Fruchtkörperbildung. Der Befall durch den Echten Hausschwamm kann ausgeschlossen werden. Es kommt zu ausgeprägten Destruktionsfäulen/Braunfäulen, daher werden als Schaderreger Poren- und Kellerschwämme vermutet. Der Befallsumfang - besonders die Balken und Schwellen betreffend - und damit die tatsächlichen Sanierungsleistungen sind bauteilbezogen festzulegen, wenn weitere Baufreiheit und Einsichtnahme vom Gerüst aus vorliegt. Der Gesamtsanierungsumfang ist während der Bauphasen zu ermitteln.


14.09. Start der Bauarbeiten mit dem Gerüstbau
Nach langer Planung, Genehmigungs- und Fördergeldverfahren und der Umsiedlung der Fledermäuse vom Kirchturm ins Kirchendach konnte am 14.9. der konkrete Bau mit dem Hochziehen des Gerüstes am Kirchturm durch die Gerüstbaufirma Gudrun Haustein aus Chemnitz starten:

02.02. Neue Friedhofsgebührenordnung

Aufgrund von erhöhten Kosten für die Unterhaltung unseres Friedhofes war es unbedingt nötig, die Friedhofsgebührenordnung anzupassen. Die neue Ordnung wurde mit viel Sorgfalt erarbeitet und ist vom Regionalkirchenamt bestätigt worden.

Die Veröffentlichung erfolgte im Gemeindebrief (Einlageblatt), in der Rundschau, im Internet, in Schaukästen und liegt auch in Rathaus und Gemeindebüro aus.
Damit ist sie jetzt ab Februar in Kraft getreten.
Hier der Link zur unseren Friedhofsinformationen.

(06.02.) Stand der Kircheninnenerneuerung



6. Februar, Arbeitseinsatz
Vielen Dank an alle am Arbeitseinsatz Beteiligten.
Was wurde geschafft:
Eine Verbindung des zukünftig abteilbaren, hinteren Raumes zum Vorhaus ist hergestellt.
Im ehemaligen Heizungsraum wurde weitere Arbeitsfreiheit geschaffen (soll zukünftig nur noch das Ausgleichsgefäß für die Fußbodenheizung beherbergen).
Die hinteren Türen sind jetzt für weitere Planungen freigelegt.



26. Januar, Information vom KV
Im Kirchenschiff geht es kräftig voran! Nachträglich hat die Denkmalbehörde die Sanierungsarbeiten am Emporentragwerk und den Wiedereinbau des Rohfußbodens in die laufende "Notsicherungsmaßnahme nach Schwammbefall" aufgenommen und Fördergeld zugesagt. Diese Maßnahmen müssen bis Ende April erbracht sein!
Das Tragwerk der Emporen muss komplett neu gebaut werden. Parallel dazu werden die Planungen für die neue Heizung, den Fußbodenaufbau, Altarstufen, Türanschlüsse, Elektrik u.ä. abgeschlossen. Die Arbeiten werden so konzipiert, dass später unter der Orgelempore ein Saal eingebaut werden kann.
Beim letzten Arbeitseinsatz am 16.1. wurden rechts und links neben der Westtür unter dem Putz Türöffnungen gefunden, die in einem zukünftigen Saal für Licht und frische Luft sorgen könnten. Deshalb auch noch eine Frage:

Wer hat alte Fotos von vor 1945 vom Innenraum hinten, also unter der Orgelempore, bzw. von der Westseite außen? Sie werden für die weitere Bauplanung benötigt.



Herzlichen Dank für alles Mitdenken, Beten, Spenden und Arbeiten! Unser Gebet gilt besonders den Planern, Firmen und der Bewilligung aller Anträge. Wir vertrauen darauf, dass unser HERR uns auch bei allen weiteren nötigen Arbeiten segnet. Pfr. G. Brause

28. November, Gruftrückbau
Zur Sanierung des Schwammbefalls gehört auch die Entfernung der an die Kirche angrenzenden Gruft (ganz früher schon als Kohlevorratsraum benutzt). Mit Technik und Augenmaß wurde heute die metallene Abdeckung entfernt.

14. November, Arbeitseinsatz
Der Heizungkessel, der am 7.11. freigelegt wurde, konnte heut mit viel Krafteinsatz aus dem Heizungskeller herausgeholt werden.
Im Kirchenschiff war Martin Fricke am Werk, um mit moderner Technik Vermessungsarbeiten auszuführen. Diese bilden die Voraussetzung für das statische Gutachten von Prof. Kempe, um neue Möglichkeiten für die Abstützung von Emporen und Orgel zu finden.


7. November, Arbeitseinsatz
Vielen Dank allen Helfern für die Arbeiten im Heizungsraum, im Kirchenschiff und an den Fenstern des Kirchturms (s. Bericht Kirchturm).


17. Oktober, Arbeitseinsatz
Vielen Dank allen Helfern. Das17. Oktober, Arbeitseinsatz
Vielen Dank allen Helfern. Das haben wir heute geschafft:
Alle Heizungsrohre im unteren Bereich Kirchenschiff und Vorraum sind auf dem Container, ebenso die Heizkörper, die noch im Löbnerhaus lagerten, die Gasbetonsteine und die Ziegel Reihe sind weg, auch die letzten Metallteile am alten Heizungskanal.
Im Heizungskeller konnten wir die Rohre leider nicht weiter zurückbauen, denn wir waren heute leider nur zu viert. Antje Kreutziger


1. Oktober, aktuelle Informationen aus dem Gemeindebrief
Für den Innenraum müssen eine ganze Heerschar von Beteiligten unter einen Hut gebracht werden: wir als Bauherr, Statiker, Heizung & Lüftung, Elektrik inkl. Licht- und Tontechnik, Holzschutz, Bodenarchäologie, Denkmalamt, Orgelbauer, kirchliche Bauaufsicht usw. Es ergibt auch keinen Sinn, hier Schnellschüsse abzugeben. Bei allem sollen so gut es irgend geht künftige Funktionsanreicherungen vorbereitet werden.

Ein großes Dankeschön an alle, die in den letzten Wochen wieder viel an Eigenleistung eingebracht haben, mit Händen und Köpfen. Nicht möglich wäre das ohne die engagierte Arbeit des Bau-Denk-Teams. Auf unserer Internetseite sehen sie regelmäßig Fotos vom Baufortschritt.

Wegen der neu hinzugekommenen Arbeiten haben wir im Moment noch eine erhebliche Finanzlücke (Heizung, Außentür Westseite, Verkabelung, sowie Säulen, Träger und Verkleidung der Emporen, …). Wir versuchen alle möglichen staatlichen und kirchlichen Fördermöglichkeiten zu nutzen, brauchen aber dringend noch Eigenmittel.
Ob Sie noch etwas spenden können?

19. September, Arbeitseinsatz
Wieder waren fleißige Helfer am Werk, um Platz zu schaffen für Neues:
Die Heizungsanlage wurde stillgelegt, die entsprechenden Elektroleitungen abgeschaltet, der Heizungskanal entfernt und auch die Heizungsrohre konnten schon ausgebaut und zerlegt werden.



Frühere Informationen (Archiv) der Innenerneuerung

Kirchvorsteher im Portrait

Michael Lüke besucht gerade einen Lektoren-Kurs, der von der Ehrenamtsakademie unserer Landeskirche veranstaltet wird. Als langjährigen Kirchvorsteher hat man ihn gebeten, aus seinem Erfahrungsschatz zu berichten. Der nachfolgende Bericht wurde als Gespräch geführt, in dieser lebendigen Art auch so niedergeschrieben und auf der Internetplattform für die Kirchenvorstände unserer Landeskirche als Portrait veröffentlicht:

Kirchvorsteher Michael Lüke aus Wittgensdorf

Wie Michael Lüke in den Kirchenvorstand gekommen ist
Ich bin 1988 in den Kirchenvorstand von Ebersdorf gekommen. Ich fand es damals sehr schön, wie herzlich ich aufgenommen wurde mit 23 Jahren. Mir haben alle das „Du“ angeboten. Da waren Doktoren dabei. Es waren gestandene Leute. Und dort hab ich das erste Mal eine ganz herzliche Gemeinschaft – auch eine geistliche – verschiedenster Menschen vorgefunden. Diese wirklich beeindruckend schöne Erfahrung habe ich dann zehn Jahre später auch ganz ähnlich in Wittgensdorf gemacht, als ich dort kurz nach unserem Umzug in den Kirchenvorstand berufen wurde. Das heißt: Die Kirchenvorstandsarbeit hat mein Leben als junger Mann geprägt und prägt es bis heute.

Über die Zusammensetzung des neu gewählten Kirchenvorstands in Wittgensdorf
Im neuen Kirchenvorstand sind wir neun, vier Frauen und fünf Männer. Aufgrund der neuen Bestimmungen ist sogar ein Mitarbeiter aus der Jungen Gemeinde hineingewählt worden. Der ist 19 Jahre alt und hat gerade sein Abitur fertig. Fängt in Chemnitz an zu studieren.
Den Vorsitz hat unsere Prädikantin Susan U. Ich finde es gut, dass die Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen als Team die Gemeinde leiten und der Pfarrer keine exponierte Stellung hat. Ich bin dankbar für das, was unser Pfarrer hier auch tut, ich freue mich aber, dass jetzt nach sechs Jahren das erste Mal wieder eine ehrenamtliche Mitarbeiterin Vorsitzende ist.

Über die konzeptionelle Arbeit des Kirchenvorstands seit dem Jahr 2000
2000 hatten wir einen ersten großen Konzeptionstag. Wir wollten uns als Kirchenvorstand nicht mehr so auf die Tagesaufgaben, die aktuell anliegen, konzentrieren und ihnen hinterherhecheln, sondern eine Vision oder ein Gemeindeleitbild entwerfen auf biblischer Grundlage.
Und es ging auch darum, unsere Gemeindearbeit neu zu strukturieren: Aufgaben verteilen, Schwerpunkte setzen und eigene Teams bilden, auch um den Kirchenvorstand in der konkreten Sacharbeit vom Tagesgeschäft zu entlasten. Ein wesentlicher Grund für diese Neustrukturierung lag darin, dass wir uns als Gemeindeleitung, als „Älteste“ dieser Gemeinde verstanden haben und dass ein wesentliches Anliegen eines Kirchenvorstandes auch die geistliche Leitung einer Gemeinde sein soll.
Unser Leitbild haben wir damals so formuliert:
Zur Ehre Gottes sollen möglichst viele Wittgensdorfer Gott kennen und lieben lernen, Gemeinschaft und Heimat finden, im Glauben wachsen und durch Mitarbeit füreinander da sein.
Auch heute noch wird dieses Leitbild, diese Vision oder Präambel unserer Gemeinde immer mal wieder auf die Tagesordnung gebracht, sodass wir dann auch kritisch Resümee ziehen: Wie sieht es denn damit aus? Und dass wir dann auch selber untereinander kritisch Position beziehen.

Über die Kirchenvorstandsarbeit als geistliche Gemeindeleitung
Geistliche Gemeindeleitung sieht bei uns so aus, dass wir als Kirchenvorstände alle eingeladen worden sind, den sog. kleinen Lektorendienst zu übernehmen, d.h. im Gottesdienst die Gemeinde zu begrüßen, die biblischen Lesungen zu übernehmen, das Fürbittgebet mitzugestalten und den Gottesdienst nachzubereiten. Das hat uns auch viele wertvolle Impulse für unsere geistliche Leitungsarbeit gebracht. Neben der Gottesdienstgestaltung sind wir als Leiter und Leiterinnen in einzelnen Teams aktiv, also in Gebetskreisen oder anderen Gemeindekreisen.
Aber geistliche Kirchenvorstandsarbeit erschöpft sich nicht nur in der Gottesdienstgestaltung oder in der originär geistlichen Leitung, sondern besteht auch in praktischen Dingen. Weil nach Luther auch ganz praktische Dinge (wie die Kirchturmerneuerung, die aktuell bei uns geschieht oder der Innenausbau unserer Kirche) geistliche Gemeindeleitung darstellt. Wir haben zum Beispiel vor 14 Tagen einen Riesenlaubeinsatz gehabt. Der hat uns auch eine Menge Gemeinschaft gebracht. Fröhliche Gespräche. Miteinander zu arbeiten an einem gemeinsamen Ziel und sei es auch nur praktischer Art – das ist für mich auch ein Stück geistliche Gemeindeleitung.

Über den Kirchenvorstand als geistliche Gemeinschaft
Es ist so, dass wir in den Sitzungen immer mit einer Andacht beginnen, die von den Kirchvorsteherinnen und Kirchvorstehern gehalten wird. Das find ich schon mal sehr gut, dass wir dort, ringsum im Kirchenvorstand abwechselnd eine Andacht zu hören bekommen, von Ehrenamtlichen. Dann auch ab und zu von dem Pfarrer natürlich. Wir wechseln uns ab, Monat für Monat, und im Anschluss ist Gebetsgemeinschaft. Natürlich freiwillig. Wer nichts sagen möchte, muss nicht. Aber ich finde das sehr angenehm, dass wir vor der Kirchenvorstandssitzung miteinander beten. Und zum Abschluss findet auch noch mal ein Gebet statt, meist zu später Stunde und ein Abendsegen.
Einmal im Monat haben wir auch Mitarbeiter-Gebetskreis, wo wir eigentlich ausschließlich und exklusiv für Belange in der Gemeinde oder Landeskirche beten. Da sind die Teamleiter mit dabei, die Leiter der Gemeindekreise, aber auch der Kirchenvorstand. Das ist kein Muss und kein Zwang. Es kommen auch nicht immer alle. Aber es ist eine Möglichkeit, miteinander geistlich ins Gespräch zu kommen.
Was ist mir noch an anderen Formen geistlicher Gemeinschaft vorstellen könnte? Dass wir vielleicht noch theologischer miteinander arbeiten. Über Grundfragen des Glaubens. Über Dinge, über die man im Gemeindealltag weniger spricht, die auch im Gottesdienst umfänglich nicht so angerissen werden können, auch nicht in Bibelwochen oder Gebetsabenden. Dass man über prinzipielle Fragen des Glaubens, die ja zur Zeit auch aktuell sind und in unserer Landeskirche diskutiert werden, mehr miteinander ins Gespräch kommt und vielleicht auch den eigenen Glauben sprachfähiger macht und sein eigenes theologisches Profil schärft.

Über das Miteinander im Kirchenvorstand
Wir sind ein sehr vielfältiger Kirchenvorstand mit geistlich unterschiedlichen Beheimatungen. Das macht unsere Kirchenvorstandsarbeit ausgesprochen bunt und wir ergänzen uns. Das hat auch mein Kirchenvorstandsleben sehr bereichert, dass wir sehr unterschiedlich geprägte Menschen sind. Ein nicht kleiner Teil kommt nicht aus der Gemeinde, sondern ist zugezogen, so wie ich. Und wir haben alle dort – nicht zuletzt durch die Mitarbeit – in unserer Gemeinde Heimat gefunden und das trifft auf etliche Kirchvorsteherinnen und Kirchvorsteher hier bei uns zu.
Ich würde schon sagen, dass wir liebevoller miteinander diskutieren als andere Gremien – z.B. im kommunalen Bereich – selbst wenn es hart wird und die gegensätzlichen Meinungen aufeinander prallen. Es sind auch schon Tränen geflossen. Kann man sich gar nicht vorstellen. Aber es ist so und ist vielleicht auch gut so. Das gehört auch – denk ich – zur Nächstenliebe: Bestimmte Dinge sehr offen und ehrlich auszudiskutieren und dann auch Sachen auf den Tisch zu legen.
Es gibt Dinge, für deren Klärung wir lange gebraucht haben. Es gibt Dinge, die noch in Klärung sind. Aber trotzdem sind wir untereinander als Kirchvorsteher immer zusammengeblieben. Innerhalb des Kirchenvorstandes gibt es und gab es auch keine dauerhaft ungelösten Konflikte aufgrund unterschiedlicher geistlicher Anschauungen. Ich bin sehr dankbar, dass wir in den vergangenen Jahren Konflikte gut lösen konnten. Auch schon mit Mediatoren. Da gab es einen Prozess der Versöhnung, dass wir verschiedene geistliche Richtungen wieder gemeinsam an den Tisch, an den Altar und in die Gemeinde gebracht haben. Das war auch innerhalb unseres Kirchenvorstandes ein spannender und spannungsgeladener Prozess.
Und ich bin dankbar, dass wir in den letzten 6 Jahren im Kirchenvorstand mit neuer Einheit und Geschlossenheit unsere Gemeindeziele gemeinsam verfolgen konnten. Das waren meine besten 6 Jahre Kirchenvorstand, die ich jetzt erleben durfte nach diesem Versöhnungsprozess, der uns vorher sehr beschäftigt hat.

Andacht Pfr. M. Kaube

Wir freuen uns, dass es unserem ehemaliger Pfr. Matthias Kaube so gut geht und er noch so aktiv für Menschen und Gemeinden da sein kann. Deshalb hier 2 Kostproben von seinem Wirken:

Eine Andacht von Matthias für den Telefondienst des Volksmissionskreises (jede Woche von Fr. - Do., über 0345 4834 17968, diese Andacht verfügbar vom 22.-28.01.2021):
Andacht zum Herunterladen

Hier noch ein kleines Interview aus unserem Gemeindebrief, in dem Matthias uns etwas über sich und sein neues Lesezeichen zur Jahreslosung erzählt hat.

Details zu unseren Gottesdiensten

Seit So., 24.5. haben wir unsere Gottesdienste in der Auerswalder Kirche gefeiert. Nun sind aber nach der sächsischen Coronaschutzverordnung für Gottesdienste auch wieder geringere Abstände möglich. Deshalb hatten wir nach und nach unsere Gottesdienste in den Wittgensdorfer Pfarrhof bzw. in die Winterkirche verlegt. Inzwischen ist es im Pfarhof zu kalt, aber wir dürfen dafür die Gastfreundschaft der Landeskirchlichen Gemeinschaft im Haus der Begegnung, OH 216, genießen.

Wir bitten Sie, die entsprechenden Bekanntmachungen (Mail, Internet, Info-Telefon, Aushänge) zu beachten, weil sich die Lage auch schnell ändern könnte.
Die Erfassung von Anwesenheitsnachweisen, medizinischer Mund-Nasen-Schutz während des gesamten Gottesdienstes und Abstand halten ist verpflichtend. Zurzeit ist auch kein Gesang möglich.

Bei Bedarf bieten wir einen zweiten Gottesdienst um 10:45 Uhr an. Deshalb bitten wir Sie ganz herzlich, sich für die Sonntagsgottesdienste anzumelden bei: Jana Gora an: Telefon 81620
Die Informationen, wo und wann die Gottesdienste stattfinden, stehen unter Termine

Unten finden Sie noch Details zu und evtl. einen kurzen Rückblick auf besondere Gottesdienste.
Leider können wir in der sogenannten Lockdown-Situation keine Kinderkirche, Kinderbetreuung bzw. Kinderstunden anbieten.

Fahrdienst? Bei Bedarf bitte nachfragen bei J. Anders/80309 oder G. Hupfer/88653.

Wenn Sie nicht zum Gottesdienst kommen konnten, empfehlen wir Ihnen einen Blick in unser Predigtarchiv.
Vielleicht noch ein Tipp:
Unsere Partnergemeinde in Spetzerfehn bietet auf ihrem Youtube-Kanal Online-Gottesdienste an.



7.2., zwei Kurzgottesdienste in der Winterkirche

Am kommenden Sonntag, 7.2., treffen wir uns zum Gottesdienst mit Frank Suchy in der Winterkirche/Friedhofkapelle. Hier steht weniger Platz zur Verfügung als im Haus der Begegnung und es haben sich bereits viele angemeldet. Deshalb planen wir schon jetzt 2 Kurzgottesdienste jeweils um 10 Uhr und um 10:45 Uhr.
Damit es kein Durcheinander gibt, bitten wir um Ihre Anmeldung bei Jana Gora an: Telefon 81620
Vielen Dank.

24.1., Gottesdienst erst 10:30

Am kommenden Sonntag, 24.1., findet der erste von mehreren Gottesdiensten in diesem Jahr statt, die bereits 9 Uhr bzw. erst 10:30 Uhr beginnen.
Warum? Prediger und Kirchenmusiker leiten an diesen Sonntagen zwei Gottesdienste – nacheinander in Auerswalde und Wittgensdorf.
Aktuelle Informationen zu Anfangszeiten und dem Veranstaltungsort finden Sie wie immer auf unserer Internetseite unter Termine.
Bitte melden Sie sich auch dazu bei Jana Gora an: Telefon 81620
Vielen Dank.

Silvester und Neujahr

Zu Silvester und Neujahr laden wir ein zu einem Kurzgottesdienst jeweils um 16:30 Uhr. Abendmahl können wir leider nicht feiern.
Bitte melden Sie sich dazu bei Jana Gora an: Telefon 81620
Da erfahrungsgemäß zu Silvester mehr Gottesdienst-Besucher kommen als am Neujahrstag, ist eine Anmeldung für den 31.12. besonders wichtig. Bei Bedarf wird dann ein zweiter Gottesdienst im Anschluss (17:30 Uhr) angeboten.
Vielen Dank.

ab 6.12., 2. Advent

Aufgrund der neuen Corona-Schutz-Verordnung von Land und Landeskirche müssen wir den aktuellen Wocheninzidenzwert beachten. Liegt dieser über 200, dann können wir auch im Haus der Begegnung nicht mehr wie gewohnt Gottesdienst feiern. Als Notmaßnahme wollen wir unter diesen Umständen 2 Kurzgottesdienste anbieten:
10 Uhr und 10:45 Uhr
Bitte haben Sie dafür Verständnis. Wir hoffen, dass sich die Gottesdienstbesucher entsprechend verteilen. Es wäre hilfreich, wenn Sie sich bei Jana Gora anmelden könnten: Telefon 81620
Vielen Dank.

Sonntag, 22.11., Gottesdienst zum Ewigkeitssonntag

Am Ewigkeitssonntag hat uns Susan Ullmann mit ihrer Predigt zu Offenbarung 21,1-7 das Ziel unseres Glaubens vor Augen gemalt und uns das Buch der Offenbarung auch als ein Trostbuch vorgestellt. Wir sind dankbar, dass wir wissen dürfen: "Die Welt ist nicht genug", es gibt noch mehr und es lohnt sich, hier und heute eine Entscheidung zu treffen: Das soll auch für mein Leben das große Ziel sein.

Ein wichtiger Abschnitt in unserem Gottesdienst war auch das Gedenken an unsere Verstorbenen Gemeindeglieder vom letzten Kirchenjahr (ab Minute 39:20).
Den Gottesdienst können Sie hier noch einmal nach hören oder auch herunterladen.



Gottesdienst zum Herunterladen

Sonntag, 1.11., Gottesdienst mit Pfr. Matthias Kaube

Aufgrund der verschärften Corona-Situation kann der Gottesdienst mit dem Freundeskreis Christlicher Mission e.V., der Landeskirchlichen Gemeinschaft und der Kirchgemeinde nicht stattfinden, weil auch das Haus der Begegnung dann zu eng wird.
Aber es ist immer noch möglich, dass wir uns (wie an den letzten Sonntagen) nur als Kirchgemeinde treffen. Deshalb freuen wir uns, dass Pfr. Kaube kurzfristig bereit war, die Predigt zu übernehmen. Der Rahmen wird sich auch noch finden.

Wir sind dankbar, dass religiöse Veranstaltungen noch stattfinden können und wollen deshalb auch gern die dringenden Empfehlungen der Landeskirche vom 27.10. zu Abstand und durchgängigem Tragen des Mund-Nasen-Schutzes einhalten.

Sonntag, 11.10., Kirchweihgottesdienst

Wir sind dankbar, dass wir unseren Kirchweihgottesdienst im Haus der Begegnung mit knapp 100 Besuchern feiern konnten.
Das Wetter war frisch, aber sonnig, und die Posaunen haben uns im Freien mit ihren mächtigen Klängen begrüßt und verabschiedet.
Vielen Dank an die Gastgeber von der Landeskirchlichen Gemeinschaft, dass wir in ihrem Haus in fröhlicher Atmosphäre gemeinsam singen (natürlich mit Mundschutz) konnten, sowie Instrumentenklängen und einer Predigt von Susan Ullmann lauschen konnten. Seit Monaten haben wir auch wieder einmal das Heilige Abendmahl in Wittgensdorf feiern können.
Den Ausklang bildete ein coronagerechtes Kirchenkaffee.

Herzlichen Dank allen, die sich bei der Vorbereitung und Durchführung eingebracht haben. Solange wir nicht in unsere Kirche können, wollen und dürfen wir ja hier öfter Gottesdienst feiern. Das war heute eine gelungene Premiere.

Sonntag, 13.9., Erntedankgottesdienst

Auch diesen besonderen Gottesdienst konnten wir bei schönstem Spätsommerwetter mit ca. 150 Besuchern im spontan geschmückten Pfarrhof feiern. Vielen Dank dem Posaunenchor für die musikalische Ausgestaltung - natürlich mit coronabedingtem Abstand. Die Predigt zum Thema "Brotvermehrung, Wunder und wie wir von Jesus dabei einbezogen werden" sowie der Wochenpsalm 146 (Halleluja! Lobe den HERRN, meine Seele!...) passten sehr gut zu diesem Tag. Für die Kinder gab es nach der Psalmlesung ein kleines Programm auf der Pfarrwiese.
Im Anschluss gab es einen kleinen Imbiss. Dabei konnten man gut zusammensitzen und auch die Zeit überbrücken, damit alle in Ruhe den neuen Kirchenvorstand wählen konnten.
Es war ein fröhlicher Vormittag für jung und alt, auch wenn wir leider das geplante große Erntedankfest wegen Bau und Corona nicht durchführen konnten.




Weitere Informationen (Archiv) zu unseren besonderen Gottesdiensten in letzter Zeit

Vermietung einer kleinen Wohnung im Kantorat

Im Gemeindebrief hatten wir auf die Vermietung einer kleinen Wohnung im Kantorat hingewiesen, die durch den Wegzug unseres Gemeindereferenten Andreas Korb im 2. Obergeschoss des Kantorates ab April freigeworden war.
Hier jetzt einige nähere Details:

  • Vermietet wird eine Wohnung im Dachgeschoss des Hauses Kirchweg 6.
  • Zur Wohnung gehören zwei Zimmer, eine Küche, ein Bad und ein Flur.
  • Die anrechenbare Fläche der Wohnung beträgt insgesamt ca. 41 qm.
  • Mitvermietet werden darüber hinaus eine Bodenabstellkammer und ein Keller.
  • Die Nettokaltmiete beträgt monatlich 197,- Euro.
  • Die Vorauszahlung für Betriebskosten einschließlich Heiz- und Warmwasserkosten beträgt monatlich 45,- Euro.
  • An Gesamtmiete sind damit monatlich 242,- Euro zu zahlen.
Sind Sie interessiert oder kennen Sie jemanden, der in eine kleine Wohnung ziehen möchte? Bitte wenden Sie sich zur Klärung der Details an das Gemeindebüro oder direkt an den Kirchenvorstand.
=> Kontaktdaten

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