Friedhof

Friedhof

Der kirchliche Friedhof ist der Ort, an dem die christliche Gemeinde ihre Verstorbenen würdig bestattet. Er ist für alle, die ihn betreten, ein Ort der Besinnung und des persönlichen Gedenkens an die Toten und an die Begrenztheit des eigenen Lebens. An seiner Gestaltung wird sichtbar, wie der Verstorbenen in Liebe gedacht wird und bei ihrem Gedächtnis der christliche Glaube mit der gemeinsamen christlichen Auferstehungshoffnung lebendig ist.

Alle Arbeit auf dem Friedhof erhält so ihren Sinn und ihre Ausrichtung als ein Dienst an den Gemeindegliedern wie auch an Menschen, die nicht der Landeskirche angehören.

Die Gestaltung und Pflege des Friedhofes erfordern besondere Sorgfalt, damit die persönliche Würde der Toten wie der lebenden gewahrt wird und die Bestattungskultur in der Gesellschaft erhalten bleibt. Träger des Friedhofes ist die Evangelisch-Lutherische Kirchgemeinde Wittgensdorf.

Seit Januar 2021 arbeitet Rico Thiele als Friedhofsmeister auf unserem Friedhof (Bild rechts).

Leitung, Verwaltung und Aufsicht liegen beim Kirchenvorstand.
Die Verwaltung des Friedhofes richtet sich nach der Friedhofsordnung, den sonstigen kirchlichen Bestimmungen und den staatlichen Vorschriften. Aufsichtsbehörde ist das Regionalkirchenamt Chemnitz.

Für unseren Friedhof wurde eine Friedhofsordnung erarbeitet.

Sie wurde am 5. August 2010 vom Regionalkirchenamt bestätigt und ist damit gültig. Frühere Friedhofsordnungen werden durch die neue Ordnung außer Kraft gesetzt.

Aufgrund der Preis- und Kostensteigerungen musste die Friedhofsgebührenordnung angepasst werden. Sie ist vom Kirchenvorstand beschlossen und vom Regionalkirchenamt Chemnitz bestätigt worden. Die neue FHGO gilt ab Februar 2021.
Die Veröffentlichung erfolgte in den Ausgaben Februar/März 2021 der Wittgensdorfer Rundschau und des Gemeindebriefes. Sie ist außerdem im Pfarramt und im Rathaus einsehbar.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die bisherige Friedhofsgebührenordnung unserer Kirchgemeinde vom 20.8.2009 mit all ihren Nachträgen verliert ab sofort ihre Gültigkeit.
Der Friedhofsträger, Ev.-Luth. Kirchenvorstand